Antrag 22

Der Vorstand der Landesseniorenvertretung des dbb-hamburg wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass eine Änderung des § 505a BGB (Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehnsverträgen) herbeigeführt wird.

Begründung:

Die derzeitigen Beschränkungen im Bereich der Kreditvergabe benachteiligen Senioren erheblich. Derzeit dürfen Banken Kredite nur an Kunden gewähren, deren laufende Einkünfte reichen, um zu Lebzeiten ein Darlehn zurückzahlen zu können. Weil dies jedoch unabhängig von verfügbaren Sicherheiten  gilt, sind ältere Menschen faktisch ausgeschlossen.

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