Beamtenrente würde Hunderte von Milliarden kosten
Es klingt verlockend: Deutschlands Beamte sollen auch in die Rentenkasse einzahlen. Schließlich verdienen sie nicht schlecht – das würde die Rentenversicherung doch bestimmt entlasten. Die Rentenversicherung vielleicht schon, aber die staatlichen Kassen bestimmt nicht. Ganz im Gegenteil.
Wenn etwas zu schön klingt um wahr zu sein, dann ist es auch genau das. Die Forderung, Beamte in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen, ist zwar schnell erhoben, aber die Umsetzung wäre nicht nur langwierig, sondern auch teuer. Sehr teuer.
Das liegt hauptsächlich daran, dass es zunächst zu jahrzehntelangen Doppelstrukturen käme: Die öffentlichen Kassen müssten nämlich die Bestandspensionisten zu aktuellen Konditionen weiterversorgen, denn an deren Ansprüchen gibt es nichts zu rütteln. Die Ausgaben würden zwar im Lauf der Zeit geringer werden, wenn keine neuen Beamten dazukommen, aber es würde Jahrzehnte dauern, bis der letzte Fall zu den Akten gelegt werden könnte.
Sofort zusätzliche Ausgaben
Hinzu kämen aber direkt die Ausgaben für die neuen Rentenbeiträge der aktiven Beamten. Der Staat als Arbeitgeber würde jeden Monat 9,35 Prozent des Gehalts von 1,7 Millionen verbeamteten Staatsdienern in die Rentenkasse einzahlen – und die Beamten selbst noch einmal genauso viel. Da man ihnen aber kaum zumuten könnte, diesen Beitrag quasi aus ihrem bisherigen Nettoeinkommen zu bestreiten, müssten sie auch mehr Geld bekommen.
Und das ist noch nicht alles: Damit die Beamten mit dem Erreichen der Altersgrenze ein entsprechendes Ruhegeld bekommen, müssten die meisten von ihnen für all die Jahre nachversichert werden, in denen sie keine Rentenbeiträge zahlen konnten. Lediglich bei den jüngsten Staatsdienern, die ihr gesamtes Arbeitsleben noch vor sich haben, wäre kein zusätzlicher Ausgleich nötig – abgesehen von dem für den Rentenbeitrag.
Die Zusatzausgaben für den Staat würden natürlich als Steuererhöhungen Bürger und Unternehmen belasten. Wo sollte das Geld auch sonst herkommen? Am Ende zahlen also die Steuerzahler die Rente der Beamten – genau wie jetzt auch.
Beamte tendenziell älter als Arbeitnehmer
Und es gibt noch einen weiteren Aspekt: die Altersstruktur der deutschen Beamten. Sie sind im Durchschnitt mit 45,4 Jahren etwas älter als die Gesamtheit der Erwerbstätigen, die auf 43,4 Jahre kommen. Der Freiburger Rentenexperte Bernd Raffelhüschen findet deshalb im Gespräch mit t-online.de deutliche Worte für die Idee einer Beamtenrente: „Wer ein Rentensystem sanieren will, indem er eine Gruppe hereinholt, die älter ist als die schon Vorhandenen, ist dumm wie Bohnenstroh.“
Er plädiert dafür, weniger breit zu verbeamten, sieht Spielräume dafür aber nur noch bei Lehrern und Professoren. Hier müssten die Länder jedoch – eventuell unter Führung des Bundes – an einem Strang ziehen. Denn sonst würde sich ein Effekt aus der Vergangenheit wiederholen: Als einige Bundesländer aufhörten, Lehrer zu verbeamten, gingen diese einfach woanders hin – mit der Folge, dass Länder ohne Verbeamtung ein Nachwuchsproblem bekamen und von ihrer Praxis abrücken mussten.
So teuer wird’s mindestens
Doch was kostet der ganze Spaß nun? Erstaunlicherweise wird die Gesamtsumme des Gehalts der aktiven Beamten nicht zentral erfasst. Bekannt sind aber die Versorgungsleistungen für die Pensionisten. Das führt uns zu einer Näherungsrechnung: Wenn 1,6 Millionen Ruhegelder, die einem Stand von mindestens 71,75 Prozent des letzten Gehalts entsprechen und 2014 bei 72,4 Milliarden Euro lagen, auf 100 Prozent und 1,7 Millionen aktive Beamte umgerechnet werden, kommen wir auf 107,2 Milliarden Euro.
Darauf würden nun 18,7 Prozent Rentenbeitrag fällig: 20 Milliarden Euro im Jahr.
Hinzu kommt die fällige Nachversicherung. Auch dazu ein Beispiel: Bei einem 50-jährigen Beamten müssen 25 Jahre nachversichert werden, weil er mit 25 verbeamtet wurde. Für die restliche Zeit bis zur Rente zahlt er selbst Beiträge. Falls er im Durchschnitt dieser 25 Jahre 42.000 Euro jährlich erhalten hat (am Anfang weniger, am Ende mehr), werden daraus wie bei einem Arbeitnehmer die Beiträge berechnet. Im Zeitraum 1991 bis 2016 ergibt sich ein durchschnittlicher Rentenbeitragssatz von 19,2 Prozent. Die Nachversicherung, die laut Deutscher Rentenversicherung komplett der Dienstherr bezahlt, beläuft sich in diesem Fall also auf 201.600 Euro.
Hier purzeln die Milliarden
Nun gab es 2015 in Deutschland 48.775 Beamtinnen und Beamte im Alter von genau 50 Jahren, wodurch sich alleine für sie eine Nachversicherungssumme von über 9,8 Milliarden Euro ergäbe. Für ältere Beamte wäre sie natürlich noch höher.
Doch schreiben wir unsere Schätzung der Einfachheit halber linear fort. Für 2015 listet die Statistik 505.445 Beamte bei Bund, Ländern, Kommunen und der Sozialversicherung auf, die 51 Jahre und älter sind. Müssten die Dienstherren sie jeweils mit angenommenen 201.600 Euro nachversichern, ergäbe dies 101,9 Milliarden Euro.
Da auch 40- oder 30-jährige Beamte teilweise nachversichert werden müssten, würden weitere dreistellige Milliardenlasten für die öffentlichen Haushalte entstehen. Zwar könnten sie dann auch ihre Pensionsfonds auflösen. Diese sind jedoch bisher nur mit einem niedrigen bis mittleren zweistelligen Milliardenbetrag gefüllt und können die Aufwendungen deshalb nur zu einem kleinen Teil ausgleichen.
Was bleibt nun von der ganzen Diskussion? Unter dem Strich, so Experte Raffelhüschen, sind alle eigentlich ganz froh, dass die Beamten im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten angesiedelt sind. “Den Beamtenbestand will keiner haben, nicht mal in der gesetzlichen Krankenversicherung”, so der Rentenforscher.
Wer die Forderung nach einer Beamtenrente erhebt, muss erklären, wie es funktionieren und wo die für die Umstellung nötige Zweidrittelmehrheit für die Änderung des Grundgesetzes herkommen soll.
Was ist das?
„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Diese Worte werden Cicely Saunders zugesprochen. Die englische Ärztin wurde 1918 geboren und gilt als die Begründerin der modernen Palliativmedizin. Ihre Aussage fasst ziemlich gut zusammen, um was es in diesem Konzept der Krankheitsbegleitung geht.
Die meisten Menschen versuchen, den Gedanken an die Endlichkeit des eigenen Lebens so lange wie möglich von sich fernzuhalten. Es gibt aber Situationen, in denen das nicht mehr geht: bei einer unheilbaren Krebserkrankung zum Beispiel. „Die Palliativmedizin versucht die Menschen so zu begleiten, dass ihnen ein guter Umgang mit der Situation gelingt“, sagt Dr. Bernd-Oliver Maier, Chefarzt für Palliativmedizin und interdisziplinäre Onkologie im St. Josefs-Hospital Wiesbaden.
Weiterlesen in der Apothekenrundschau (08.06.2015)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden:
Die Formulierung „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reicht in einer Patientenverfügung nicht aus. Sie ist zu vage, medizinisch ungenau und macht so die Patientenverfügung unwirksam. Ein großer Teil der geschätzt vier Millionen Patientenverfügungen wird davon betroffen sein.
Die Willensäußerung muss für den Arzt und das Pflegepersonal so konkret wie möglich auf denkbare Situationen und die daraus folgenden ärztlichen Maßnahmen formuliert sein. Schreiben Sie zum Beispiel: „Nach einem schweren Autounfall liege ich im Koma. Die Ärzteprognose ist unklar, ob ich wieder aufwache, und ich werde ein Leben lang pflegebedürfig sein. Dann will ich keine lebenserhaltenden bzw. lebensverlängernden Maßnahmen.“ Oder formulieren Sie Ihren Wunsch wie folgt: „Falls ich nach einem Schlaganfall gelähmt bin und ohne Aussicht, meine Bewegungs- und Sprechfähigkeit wiederzuerlangen, will ich keinen lebensverlängernden Maßnahmen, insbesondere keine künstliche Beatmung.“
So haben die behandelnden Ärzte eine klare Willensäußerung, an die sie sich zu halten haben. Ich rate jedem dringend, seine Patientenverfügung zu überprüfen!
Geschrieben von Dieter Lang,
Gesundheitsexperte Bundesverband Verbraucherzentrale
Patientenverfügung richtig verfassen
Eine Patientenverfügung sorgt für den Fall vor, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Wie Sie das Dokument richtig verfassen, welche Angaben es enthalten muss.
Natürlich wünschen wir uns, bis zum Ende unseres Lebens gesund zu bleiben. Doch vor einem Unfall oder einer schweren Erkrankung ist niemand gefeit. Dann ist es gut, eine Patientenverfügung zu besitzen. Wir beantworten die häufigsten Fragen zu diesem wichtigen Schriftstück und nennen Ihnenauch einen Notar, der Ihnen eine Patientenverfügung kostengünstig formuliert.
Aus Apothekenrundschau (25.08.2016)
So verfassen Sie es richtig
Muss ich überhaupt ein Testament verfassen?
Prinzipiell bleibt es jedem selbst überlassen, ob er ein Testament verfassen möchte oder nicht. Liegt nach dem Ableben kein letzter Wille vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie teilt das Erbe unter den Hinterbliebenen auf. Jeder, der von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, und etwa einen Verwandten besonders bevorzugen oder einen Teil seines Vermögens einer Stiftung hinterlassen will, sollte dies in einem Testament festhalten. Gerade bei komplizierten Vermögensverhältnissen ist ein letzter Wille sinnvoll. Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht, rät außerdem Hausbesitzern dazu, ein Testament anzufertigen – und zum Beispiel einem Kind das Haus zu vererben und dem anderen Vermögen im gleichen Wert.
Weiterlesen in der Apothekenrundschau (31.03.2015)
50 Jahre Seniorenverband BRH in Hamburg Bergedorf
von den Anfängen bis zur Gegenwart
Am 19.November 2009 trafen sich die Mitglieder unseres stolzen Bezirksverbands mit ihren Gästen zu einer Feierstunde im Bergedorfer Gewerkschaftshaus.
Unter ihnen waren zahlreiche Repräsentanten aus Politik und Verwaltung sowie des BRH, angeführt vom Bergedorfer Bezirksamtsleiter Dr. Krupp und dem stellv. BRH-Bundesvorsitzenden Bernhard Broeer.
Sie alle – unter ihnen die Fraktionsvorsitzenden der Bezirksversammlung und Vertreter der Parteien – waren der Einladung unseres Bezirksvorsitzenden Hans-Jochen Witt gefolgt, sich im festlichen Rahmen nicht nur der Geburtsstunde des BRH-Bergedorf zu erinnern, sondern auch darüber nachzudenken, warum es heute noch genau so aktuell und wichtig ist wie vor fünfzig Jahren, sich in einer schlagkräftigen Seniorenorganisation zu organisierenSie alle – unter ihnen die Fraktionsvorsitzenden der Bezirksversammlung und Vertreter der Parteien – waren der Einladung unseres Bezirksvorsitzenden Hans-Jochen Witt gefolgt, sich im festlichen Rahmen nicht nur der Geburtsstunde des BRH-Bergedorf zu erinnern, sondern auch darüber nachzudenken, warum es heute noch genau so aktuell und wichtig ist wie vor fünfzig Jahren, sich in einer schlagkräftigen Seniorenorganisation zu organisieren.
Denken wir 50 Jahre zurück – die Probleme sind heute andere – aber weniger sind es nicht.
Als der BRH 1959 in Hamburg-Bergedorf gegründet wurde, geschah dieses aus der auch heute noch gültigen Feststellung, dass sich alle Gewerkschaften in erster Linie mit den Problemen der im aktiven Dienst stehenden Kolleginnen und Kollegen befassen. Damals wie heute wird leicht vergessen, dass die heutigen Aktiven die Ruheständler von Morgen sind und gestern wie heute werden die Mitgliedsbeiträge der Ruheständler insbesondere für die Gewerkschaftsarbeit zugunsten der Aktiven eingesetzt. Aus diesen Gründen kam es bereits 1949 bundesweit zur Gründung einer Seniorenorganisation im DBB, dem damaligen „Bund der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen“ und die Idee war nicht aufzuhalten.
Von Schleswig-Holstein aus sprang der Funke nach Hamburg über. Im Frühjahr 1954 wurde der Kollege Hans Blume vom Landesverbandsvorstand Schleswig-Holstein mit der Aufgabe betraut, in Hamburg einen Bezirksverband zu gründen, die er am 21. Mai 1954 mit der ersten Mitgliederversammlung erfolgreich abschloss. 60 Mitglieder zählte der BRH schon am ersten Tag. Seine Arbeit sprach sich in der ganzen Stadt herum. Zahlreiche Beamten- und Soldatenwitwen hatten im BRH endlich einen Ansprechpartner gefunden, der ihnen insbesondere bei der Lösung von Versorgungsfragen half.
Hamburg aber war damals weit von Bergedorf entfernt. Wer zum BRH wollte, konnte nicht mal so eben telefonieren oder mal schnell mit der S-Bahn hinfahren. 1954 war es noch ein beschwerlicher Weg mit Bus oder Eisenbahn von Bergedorf in die Stadt, wie man damals sagte. Und so war Kollege Blume erneut gefordert. Er übernahm erneut Verantwortung und gründete im Jahre 1959 mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen den Bezirksverband Bergedorf. Zum Ersten Vorsitzenden des jüngsten damals noch Schleswig-Holsteinischen Bezirksverbands wurde Kollege Blume gewählt, dessen Arbeit dann zielgerichtet zu einem eigenständigen Landesverband Hamburg des BRH führte.
Denn endlich, im Jahre 1969, kam es auch zur Gründung des Landesverbands Hamburg, dem der BRH-Bergedorf als eigenständiger Bezirksverband unter Führung des Kollegen Hans Blume beitrat. Zum ersten Landesvorsitzenden wurde Kollege Wilhelm Windmüller aus Glinde – nahe Bergedorf – gewählt. Wilhelm Windmüller führte unseren Verband dann 15 erfolgreiche Jahre und gründete weitere vier über das Stadtgebiet verteilte Bezirksverbände des BRH in Hamburg. Ein weiter Weg von den Anfängen bis heute. Eines ist geblieben: Wir Senioren müssen für den Erhalt und die Verbesserung unserer sozialen Belange kämpfen. Wenn wir kämpfen, können wir zwar verlieren, wenn wir aber nicht kämpfen, haben wir bereits verloren.
Dieses hatte einer schon sehr früh verstanden: Hans Blume aus Bergedorf, der sich durch sein Schaffen nicht nur als Gründungsvater des BRH in Bergedorf unschätzbare Verdienste erworben hat, sondern der auch als Gründungsvater des BRH in Hamburg anzusehen ist.