Stationäre beihilfefähige Krankenhausleistungen können von Ihrer Beihilfe direkt an das Krankenhaus gezahlt werden.Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und ZPD Hamburg

Ihre Beihilfe im ZPD Hamburg kann Rechnungen für stationäre Krankenhausleistungen an das jeweilige Krankenhaus zahlen. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Sie müssen einen entsprechenden Antrag auf Direktabrechnung stellen, das Krankenhaus muss bereit sein, direkt mit dem ZPD Hamburg abzurechnen und Sie müssen grundsätzlich Anspruch auf beihilfefähige Leistungen haben.

Das ZPD Hamburg überweist die Beihilfe dann direkt an das Krankenhaus. Sie als Beihilfeberechtigte oder Beihilfeberechtigter erhalten zur Information den Beihilfebescheid.

Hier der Link zu weiteren Informationen der ZPD

Pflege

Entnehmen Sie hier wichtige Hinweise zum Thema Pflegebedürftigkeit.

Das Thema Pflege gewinnt zunehmend an Bedeutung. Zugleich sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen durch die Zunahme und die Individualisierung von Pflegeleistungen unübersichtlicher geworden. Wir möchten dieser Entwicklung Rechnung tragen. Deshalb bieten wir Ihnen hier einen Überblick zu den wichtigsten Fragen und erläutern, welche Unterlagen und Angaben wir von Ihnen benötigen.

Hier der Link zu weiteren Informationen der ZPD

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